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Der Energieausweis

Der Energieausweis ist ein vierseitiges Formular, das die energetische Qualität von Gebäuden bewertet.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss jeder Mieter, Pächter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, den Energieausweis einzusehen. Je nach dem, ob ein Gebäude für Wohnzwecke oder gewerblich bzw. öffentlich genutzt wird, wird eine spezielle Form des Energieausweises (für Wohn- oder Nichtwohngebäude) benötigt.
Energieausweis

Die Energiesparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2014 unterscheidet zwischen Energieverbrauchsausweis und dem Energiebedarfsausweis.

Der Energieverbrauchsausweis basiert im Wesentlichen auf dem Energieverbrauch Ihres Gebäudes und ist deutlich preiswerter als der Energiebedarfsausweis. Der Energiebedarfsausweis erfordert aufgrund der recht spezifischen Angaben zum Haus oft viele Nachfragen bis hin zu einer Vorort-Besichtigung durch einen Sachverständigen.
Um jedoch seiner gesetzlichen Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nachzukommen, ist der Energieverbrauchsausweis eine gute Alternative.

Der Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:

  • Häuser mit 5 oder mehr Wohnungen oder
  • Häuser, die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
  • Häuser, die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.

Der Energiebedarfsausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn keine der genannten Bedingungen erfüllt wird oder keine/nicht ausreichende Verbrauchswerte vorliegen.

Den Energieausweis braucht:

  • Jeder Verkäufer eines Hauses/Gebäudes
  • Jeder Vermieter bei Neuvermietung
  • Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes
  • Private Gewerbebesitzer und Behörden mit >500qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr (Aushangpflicht)

Ausnahmen bestehen in folgenden Fällen:

  • Bei Baudenkmälern (denkmalgeschützte Häuser)
  • Bei Objekten mit weniger als 50qm Nutzfläche
  • Bei typischen Ferienhäusern (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)
  1. Sie entscheiden sich, ob Sie einen Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder einen Energiebedarfsausweis benötigen.
  2. Sie geben die jeweiligen Daten in die Online-Bestellmasken ein und bestellen bei unserem Partner, LEonmedia Ralf Gründling, Kantstrasse 53, 04275 Leipzig auf Rechnung.
  3. Sie bekommen spätestens nach 3 Tagen per Mail und spätestens 7 Tagen per Post Ihren Energieverbrauchsausweis nach ENEV 2014. Energiebedarfsausweise dauern in der Regel ein bis zwei Wochen.
  4. Benötigen Sie Ihren Energieausweis schneller, bitten wir um Kontaktaufnahme.
  5. Mit der Zusendung des Energieausweises per Post erhalten Sie die Rechnung.

Sie erhalten ein 10 Jahre gültiges Dokument, original unterschrieben und gestempelt von unserem zertifizierten Aussteller nach §21 EnEV. Auf Wunsch bekommen Sie zusätzlich ein druckbares PDF.

Hinweis

Die Erstellung des Energieausweises erfolgt durch „hausverkauf-mit-energieausweis.de“ – ein Partner der Stadtwerke Forst GmbH.
Bedarfsausweis
Ein Bedarfsausweis ist notwendig, wenn ein Verbrauchsausweis nicht zulässig oder möglich ist.
Verbrauchsausweis I
Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Verbrauchsausweis II
Energieverbrauchsausweis für Wohngebäude
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Daniel Schmidt

Großkunden/EDL