Ein Mann schreibt auf einem Laptop, daneben sitzt eine Frau

Neue An- und Abmeldefristen bei Umzügen.

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab dem 6. Juni 2025 sind keine rückwirkenden Strom-Umzüge mehr möglich. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug 14 Tage im Voraus mit.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat beschlossen, dass der Wechsel eines Energieversorgers zukünftig schneller und einfacher erfolgen soll. Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Strom-Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Wir empfehlen Ihnen, Ihre An- und Abmeldung 14 Tage im Voraus.
  • Eine rückwirkende An- oder Abmeldung wie bisher, ist nicht mehr möglich. Ohne vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten weiterhin tragen.
  • Notieren Sie sich bitte am Tag Ihres Umzuges den Zählerstand und teilen uns diesen telefonisch unter 03562 950 295 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-forst.de mit. Nutzen Sie auch gern unser Online-Portal.
  • Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern.
  • Nutzen Sie Ihr Übergabeprotokoll als Nachweis für den Zählerstand.
  • Für den reibungslosen 24-Stunden-Lieferantenwechsel benötigen Sie die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID). Diese finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.
  • Die neuen Prozesse ermöglichen einen schnelleren und zuverlässigeren Wechsel. Der automatisierte Datenaustausch zwischen allen Beteiligten sorgt dafür, dass Ihre An- und Abmeldungen sowie Umzüge effizient abgewickelt werden.
Drei Frauen und ein Mann stehen nebeneinander und lächeln in die Kamera

Team Kundenservice

Gaby Hartmann, Klaudia Kasper, Thomas Legler, Petra Woschack