SW Forst Grund- und Ersatzversorgung.
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Ihre Stromversorgung geht. Als Grundversorger beliefern wir die Haushalte in Forst, inklusive der zugehörigen Ortsteile.
Die Stromversorgung erfolgt beim Grundversorger Stadtwerke Forst GmbH auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in der jeweils aktuellen Fassung.
Für Kunden im Netzgebiet der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG (NFL), die keinen Vertrag zu unseren attraktiven Konditionen haben, gelten die Bedingungen und Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung.
Preisinformationen für die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher
Preise gültig ab 01.01.2024
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Jährlicher Grundpreis | Arbeitspreis normal | Arbeitspreis Schwachlast | |||
---|---|---|---|---|---|
€ netto | € brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto |
126,00 | 149,94 | 30,86 | 36,72 | 30,10 | 35,82 |
Preise gültig ab 01.04.2023
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Jährlicher Grundpreis | Arbeitspreis normal | Arbeitspreis Schwachlast | |||
---|---|---|---|---|---|
€ netto | € brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto |
126,00 | 149,94 | 33,36 | 39,70 | 32,60 | 38,79 |
Preise gültig ab 15.03.2023
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Jährlicher Grundpreis | Arbeitspreis normal | Arbeitspreis Schwachlast | |||
---|---|---|---|---|---|
€ netto | € brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto |
126,00 | 149,94 | 35,48 | 42,22 | 34,72 | 41,31 |
Preisinformationen für die Grundversorgung für Haushaltskunden
Preise gültig ab 01.01.2024
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Jährlicher Grundpreis | Arbeitspreis normal | Arbeitspreis Schwachlast | |||
---|---|---|---|---|---|
€ netto | € brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto |
126,00 | 149,94 | 30,86 | 36,72 | 30,10 | 35,82 |
Preise gültig ab 01.04.2023
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Jährlicher Grundpreis | Arbeitspreis normal | Arbeitspreis Schwachlast | |||
---|---|---|---|---|---|
€ netto | € brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto |
126,00 | 149,94 | 33,36 | 39,70 | 32,60 | 38,79 |
Preise gültig ab 01.01.2023
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.
Jährlicher Grundpreis | Arbeitspreis normal | Arbeitspreis Schwachlast | |||
---|---|---|---|---|---|
€ netto | € brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto | ct / kWh netto | ct / kWh brutto |
126,00 | 149,94 | 39,30 | 46,77 | 38,54 | 45,86 |
Preisinformationen für die Ersatzversorgung für Sonstige Letztverbraucher
SW Forst hat bislang den Grundversorgungstarif und den Ersatzversorgungstarif einheitlich bepreist. Im Ersatzversorgungstarif wurde bei der Bepreisung zudem nicht zwischen den Kundengruppen der Haushaltskunden und der sonstigen Letztverbraucher unterschieden.
Sonstige Letztverbraucher beziehen über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Strom in Niederspannung für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Ersatzversorgung wird auf Grundlage von § 38 EnWG bei Kunden, die in Niederspannung beliefert werden, angeboten, damit Kunden ohne einen von ihnen abgeschlossenen Stromliefervertrag für einen Zeitraum von drei Monaten nicht auf Strom verzichten müssen. Sie tritt unter anderem in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt.
Weitere Informationen zu Grundversorgungsverträgen der SW Forst
- Bei einem Stromgrundversorgungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt für den Kunden anfällt.
- Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
- Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenservice einzahlen.
- Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Grundversorgungsgebiet der SW Forst die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 03562 7190. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der StromGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet SW Forst nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Einen Lieferantenwechsel ermöglicht SW Forst zügig und unentgeltlich.
- Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 StromGVV.
- Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
- Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter www.stadtwerke-forst.de abgerufen werden.
- Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter www.stadtwerke-forst.de/kontakt/beschwerde.