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So funktioniert der CO₂-Preis Womit müssen Verbraucher rechnen?

Ab dem 1. Januar 2021 wird der CO2-Preis deutschlandweit eingeführt. Was bedeutet das für den Verbraucher? Wir erklären es in unserem Video ganz einfach in 90 Sekunden.

 

2021 kommt der CO2-Preis: Das müssen Verbraucher in Deutschland jetzt beachten.


Seit Januar 2021 wird auf fossile Energieträger wie Heizöl und Erdgas ein CO2-Preis erhoben. So will die Bundesregierung Haushalte und Betriebe motivieren, Energie zu sparen und auf klimaschonende Technologien umzusteigen. Was aber bedeutet das konkret für Verbraucher? Ein Überblick.

Was ist der CO2-Preis und warum wird er eingeführt?

Der CO2-Preis ist ein Eckpfeiler des Klimapakets der Bundesregierung. Er wird seit Januar 2021 auf CO2-Emissionen erhoben, die beim Verbrennen fossiler Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel in den Bereichen Wärme und Verkehr entstehen. CO2 bekommt also ein Preisschild, und zwar nach einer festgelegten Abgabe je ausgestoßene Tonne des Treibhausgases. Abführen müssen den CO2-Preis die sogenannten „In-Verkehr-Bringer“, also Energieversorger, Heizöl- oder Kraftstoffhändler. Sie können die Abgabe auf ihre Produkte umlegen, wodurch der Preis für fossile Heiz- und Kraftstoffe proportional steigt. Mit diesem Effekt will die Bundesregierung Haushalte und Unternehmen motivieren, Energie zu sparen und auf klimaschonende Technologien umzusteigen. Denn nur wenn das gelingt, kann Deutschland die im Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 festgelegten Ziele der Europäischen Union erreichen.

Was bedeutet der CO2-Preis für Haushalte und Betriebe?

Unternehmen, die mit Brennstoffen handeln, sind ab 2021 gesetzlich verpflichtet, für den erzeugten Treibhausgas-Ausstoß Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu kaufen. Für diese zahlen sie je Tonne einen festen CO2-Preis. Auch klimaschädliche Emissionen aus Methan und Lachgas werden eingepreist. Die dadurch gestiegenen Kosten rechnen die Energielieferanten direkt mit dem Verbraucher ab, zum Beispiel über die Gas- oder Tankrechnung. Die Stromrechnung ist vom CO2-Preis nicht betroffen. Wie sich die CO2-Emissionskosten in Privathaushalten auswirken, hängt stark vom Lebensstil ab: Wer mehr Rad als Auto fährt und sparsam und umweltbewusst heizt, ist eindeutig im Vorteil.

Wie hoch ist der CO2-Preis?

2021 schlägt eine Tonne CO2 zunächst mit einer Abgabe von 25 Euro netto zu Buche. In den darauffolgenden Jahren steigt der Preis sukzessive an, bis auf 55 Euro netto je Tonne CO2 im Jahr 2025. Ab 2026 gibt es keinen Festpreis mehr, stattdessen soll sich der CO2-Preis zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen. Die Energiehändler müssen ihre CO2-Zertifikate dann ersteigern.

Wird das Heizen durch den CO2-Preis teurer?

Ja. Wie hoch die Mehrkosten ausfallen, hängt aber auch davon ab, wie viel Treibhausgase durch den jeweiligen Energieträger ausgestoßen werden. Ein Beispiel: Bei einer Gasheizung mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden steigen die Kosten durch den CO2-Preis laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) 2021 um rund 120 Euro, 2025 sind es dann 264 Euro. Heizen Sie mit Öl, liegen die Mehrkosten 2021 bei etwa 158 Euro, 2025 schon bei 348 Euro. 

Werden die Verbraucher an anderer Stelle entlastet?

Ja. Unter anderem wird die Entfernungspauschale angehoben: Berufspendler können ab Januar 2021 ab dem 21. Entfernungskilometer 35 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Bislang waren es 30 Cent. Von 2024 bis 2026 steigt die Entfernungspauschale dann sogar auf 38 Cent pro Kilometer an. 
Gleichzeitig wird die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum 1. Januar 2021 sinken: im ersten Schritt von 6,756 Cent auf 6,5 Cent, 2022 dann auf 6,0 Cent je Kilowattstunde brutto. Die EEG-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. 
Zudem werden staatliche Fördergelder für energetische Sanierungen wie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite deutlich erhöht. Maßnahmen zur Heizungserneuerung werden nun mit bis zu 45 Prozent gefördert. Vor allem der Wechsel von Öl und Gas hin zu erneuerbaren Energien wird so deutlich attraktiver. Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses können energetische Sanierungsmaßnahmen, wie etwa die Dämmung der Gebäudehülle, bis zu einer Gesamtsumme von 200 000 Euro von der Steuer absetzen. Verteilt über drei Jahre lassen sich 
20 Prozent der Kosten abziehen, maximal also 40 000 Euro. Wichtig: Förderprogramme und Steuervorteile können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Hausbesitzer sollten daher individuell prüfen, von welcher Maßnahme sie stärker profitieren.