Das Gelände der Stadtwerke Forst mit Backsteinbauten und Wasserturm

Achtung! Wichtige Information.

12.02.2018 Lesezeit: 1 min Archiv

Bitte beachten Sie die Abkochanordnung für folgende Adressen:

  • Richard-Wagner-Straße 28, 30, 32, 44
  • Inselstraße 14, 16, 18, 22, 26, 28, 30 31
  • Jänickestraße 7, 15, 17, 19, 21, 23, 24, 25, 27, 28, 32, 36, 48, 50
  • Parkstraße 19
  • Heinrich-Heine-Straße 1, 14, 16

welche wir hier für Sie veröffentlicht haben.

Derzeit laufen mit dem Gesundheitsamt koordinierte Maßnahmen zur Wiederherstellung der Keimfreiheit in den aufgeführten Bereichen, insbesondere intensive Rohrnetzspülungen. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass das Abkochgebot nur für die aufgeführten Bereiche gilt.

Am Ausgang Wasserwerk und im Wasserturm wurden keinerlei Keime nachgewiesen, so dass keine flächendeckende Verkeimung des gesamten Trinkwassernetzes vorliegt.