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SWF Babybonus für Energiebündel

Kundendaten

Angaben zum Kind

Sonstige Angaben


Teilnahmebedingungen für den SWF BabyBonus

  • Antragsberechtigt sind Eltern oder Elternteile von Kindern, die nach dem 01.07.2013 geboren wurden und nicht älter als ein Jahr sind. Als Nachweis gilt eine Fotokopie der Geburtsurkunde.
  • Grundlage für Erhalt des Bonus ist der Neuabschluss eines SWF Stromproduktes mit einer Erstlaufzeit von einem Jahr oder die Verlängerung eines bestehenden Vertrages um ein Jahr (davon ausgeschlossen sind die Grund- und Ersatzversorgung).
  • Zum Zeitpunkt des Neuabschlusses des Jahresvertrages mit SWF BabyBonus dürfen gegenüber dem Vertragsschließenden keine offenen Forderungen bestehen.
  • Der Bonus beträgt 75,00 EUR und entspricht ca. 250 kWh. Die Gewährung des Bonus erfolgt in Form einer Verrechnung mit der ersten Jahresverbrauchsabrechnung. Eine Verrechnung findet nicht statt, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  • Eine Stromversorgung durch die Stadtwerke Forst GmbH ist im gesamten Bundesgebiet möglich.
Ansprechpartner
Forst-Lausitz-Stadtwerke-Kundenservice-3

SW Forst

Kundenservice